Gerade wenn es um die Mitgliedschaft in der Feuerwehr geht, entsteht bei Ihnen sicherlich die eine oder andere Frage. Wir haben versucht, die häufigsten Fragen für Sie zusammenzustellen. Sollten Sie eine individuelle Frage haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail. Wir werden Sie auf jeden Fall beantworten.

     
Ab welchem Alter darf man aktiv in der freiwilligen Feuerwehr mitmachen?
Aktives Mitglied der freiwilligen Feuerwehren können nur Gemeindebewohner sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben (§ 11, 2 NBrandSchG).
 
Darf ich auch als Frau aktives Mitglied werden?
Selbstverständlich. Frauen sind in den Feuerwehren absolut gleichberechtigt. Ihnen stehen die gleichen Wege offen wie auch den männlichen Kameraden. Sie können genauso Ortsbrandmeisterin oder höheres werden.
 
Bekomme ich eine Vergütung für meinen Dienst?
Nein, die Mitarbeit in der freiwilligen Feuerwehr ist ehrenamtlich. Nur bei Übernahme einer Funktion auf Orts-, Gemeinde-, Kreis- oder Landesebene werden Aufwandsentschädigungen gezahlt.
 
Wie bin ich abgesichert, wenn ich während des Feuerwehrdienstes einen Unfall habe?
Für diese Fälle gibt es die Feuerwehr-Unfallkasse in Hannover. Sie springt bei Unfällen ein, die auf dem Weg zum oder während des Dienstes, sowie auf dem Weg nach Hause passieren.
 
Welche Pflichten habe ich als Feuerwehrfrau / -mann?
  • Teilnahme an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen sowie am Ausbildungsdienst
  • Gewissenhafte Ausführung übertragener Aufgaben
  • Dienstlichen Anweisungen der Vorgesetzten befolgen
  • Ansehen der Feuerwehr nicht schädigen
  • Pflegliche und schonende Behandlung der Dienstkleidung, der Ausrüstungsgegenstände und Geräte
  • Beachten der Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften
  • Pünktlichkeit
  • Kameradschaftliches Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr
 
Welche Rechte habe ich als Feuerwehrfrau / -mann?
  • Aktive Mitgliedschaft
  • Freistellung für Einsatzdienst und Wiederherstellung der Arbeits- / Dienstfähigkeit durch den Arbeitgeber; mit Einschränkungen auch Freistellung für Ausbildungsveranstaltungen
  • Vorschlagsrecht zur Ernennung des Ortsbrandmeisters / der Ortsbrandmeisterin
  • Vorschlags- und Stimmrecht
  • Unfallversicherungsschutz
  • Ausstattung mit der persönlichen Dienst- und Schutzkleidung
  • Weiterzahlung, bzw. Erstattung des Verdienstausfalls
  • Erstattung von Sach- und Vermögensschäden, die bei der Ausübung des Feuerwehrdienstes entstanden sind
  • Beurlaubung aus privaten Gründen
  • Beendigung der Mitgliedschaft
 
Muss ich als aktives Mitglied Lehrgänge besuchen?
Ein Lehrgang ist als aktives Mitglied Pflicht: der Grundlehrgang. In ihm bekommen Sie das nötige Grundwissen vermittelt, das Sie benötigen um sicher an Einsätzen teilnehmen zu können. Er ist weiterhin Grundlage für Beförderungen.
 
Muss ich unbedingt aktives Mitglied einer Feuerwehr werden?
Nein, natürlich nicht. Es besteht für jeden die Möglichkeit, förderndes Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr zu werden. Dieses ist gänzlich unabhängig vom Alter und sonstigen Voraussetzungen.
     
     

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