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In jedem Ort der Samtgemeinde Nenndorf gibt es eine
freiwillige Feuerwehr. Doch warum ist das so? In Niedersachsen bestimmt das
Niedersächsische Brandschutzgesetz (NBrandSchG), dass die Gemeinden für
Brandschutz und Hilfeleistung zuständig sind. Zu diesem Zweck haben sie
Feuerwehren aufzustellen und zu unterhalten. Dabei entscheiden die
Einwohnerzahl und der Geldbeutel, ob eine Berufsfeuerwehr oder eine
freiwillige Feuerwehr ins Leben gerufen werden. Ab 100.000 Einwohnern ist
eine Berufsfeuerwehr Pflicht, darunter reichen freiwillige Wehren. |
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