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In jedem Ort der Samtgemeinde Nenndorf gibt es eine freiwillige Feuerwehr. Doch warum ist das so? In Niedersachsen bestimmt das Niedersächsische Brandschutzgesetz (NBrandSchG), dass die Gemeinden für Brandschutz und Hilfeleistung zuständig sind. Zu diesem Zweck haben sie Feuerwehren aufzustellen und zu unterhalten. Dabei entscheiden die Einwohnerzahl und der Geldbeutel, ob eine Berufsfeuerwehr oder eine freiwillige Feuerwehr ins Leben gerufen werden. Ab 100.000 Einwohnern ist eine Berufsfeuerwehr Pflicht, darunter reichen freiwillige Wehren.

Neben den durch das Gesetz bestimmten Aufgaben übernehmen die Feuerwehren natürlich noch weitere Aufgaben: Sie engagieren sich z.B. für den Umweltschutz, betreiben Jugendarbeit und sind besonders in den kleinen Orten ein wichtiger Bestandteil der Dorfgemeinschaften.

Hervorzuheben ist, dass alle Mitglieder in den freiwilligen Feuerwehren ihren Dienst ehrenamtlich verrichten. Sie bekommen also keinen Lohn und manches Mal keinen Dank für Ihre Arbeit, bei der sie Gesundheit und Leben riskieren.

     
     

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