Freiwillige Feuerwehr Samtgemeinde Nenndorf
Aufgaben und Organisation

Aufgaben der Feuerwehr

Die Aufgaben der Feuerwehren sind im Niedersächsischem Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (kurz: Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG) festgelegt:

§ 1 Brandschutz und Hilfeleistung
(1) Die Abwehr von Gefahren durch Brände (abwehrender und vorbeugender Brandschutz) und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen (Hilfeleistung) sind Aufgaben der Gemeinden und der Landkreise sowie des Landes.
(2) Brandschutz und Hilfeleistung obliegen den Gemeinden und Landkreisen als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises.

Brandschutz Hilfeleistung

Aufstellung und Unterhaltung

Aufstellung und Unterhaltung der Feuerwehren ist größtenteils eine kommunale Aufgabe. Bei uns übernimmt das die Samtgemeinde Nenndorf. Um die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben Brandschutz und Hilfeleistung zu erfüllen, hat sie eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten.

§ 2 Aufgaben der Gemeinden
(1) Den Gemeinden obliegen der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie haben dazu insbesondere
1. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen,
2. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr zu sorgen,
3. die für die Brandbekämpfung und die Hilfeleistung erforderlichen Anlagen, Mittel und Geräte bereitzuhalten,
4. Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen sowie Alarmübungen durchzuführen.


Gliederung in Ortsfeuerwehren

Gemäß der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (kurz: Feuerwehrverordnung - FwVO) ist die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Nenndorf in zehn Ortsfeuerwehren unterteilt. Diese gliedern sich in acht Grundausstattungsfeuerwehren, eine Stützpunktfeuerwehr und eine Schwerpunktfeuerwehr:

Ortsfeuerwehr Einstufung
Bad Nenndorf Schwerpunktfeuerwehr
Haste Stützpunktfeuerwehr
Helsinghausen/Kreuzriehe Grundaustattungsfeuerwehr
Hohnhorst Grundaustattungsfeuerwehr
Horsten Grundaustattungsfeuerwehr
Ohndorf Grundaustattungsfeuerwehr
Rehren Grundaustattungsfeuerwehr
Riehe Grundaustattungsfeuerwehr
Riepen Grundaustattungsfeuerwehr
Waltringhausen Grundaustattungsfeuerwehr

Wie kommt es denn nun zu dieser Aufteilung? § 1 der FwVO schreibt vor, dass in einer Gemeinde mit bis zu zehn Ortsfeuerwehren zur Sicherstellung des Brandschutzes mindestens zwei Ortsfeuerwehren als Stützpunktfeuerwehren einzurichten sind. Hat die Gemeinde jedoch mehr als 15.000 Einwohner, ist eine hiervon als Schwerpunktfeuerwehr einzurichten. An die Einstufung sind dann Vorschriften zur Mindestausstattung mit Fahrzeugen und Geräten, sowie Mindeststärken von Personal gebunden.