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Aufgaben und Organisation
Aufgaben der Feuerwehr Die Aufgaben der Feuerwehren sind im Niedersächsischem Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (kurz: Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG) festgelegt:
§ 1 Brandschutz und Hilfeleistung
Aufstellung und Unterhaltung Aufstellung und Unterhaltung der Feuerwehren ist größtenteils eine kommunale Aufgabe. Bei uns übernimmt das die Samtgemeinde Nenndorf. Um die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben Brandschutz und Hilfeleistung zu erfüllen, hat sie eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten.
§ 2 Aufgaben der Gemeinden Gliederung in Ortsfeuerwehren Gemäß der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (kurz: Feuerwehrverordnung - FwVO) ist die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Nenndorf in zehn Ortsfeuerwehren unterteilt. Diese gliedern sich in acht Grundausstattungsfeuerwehren, eine Stützpunktfeuerwehr und eine Schwerpunktfeuerwehr:
Wie kommt es denn nun zu dieser Aufteilung? § 1 der FwVO schreibt vor, dass in einer Gemeinde mit bis zu zehn Ortsfeuerwehren zur Sicherstellung des Brandschutzes mindestens zwei Ortsfeuerwehren als Stützpunktfeuerwehren einzurichten sind. Hat die Gemeinde jedoch mehr als 15.000 Einwohner, ist eine hiervon als Schwerpunktfeuerwehr einzurichten. An die Einstufung sind dann Vorschriften zur Mindestausstattung mit Fahrzeugen und Geräten, sowie Mindeststärken von Personal gebunden. |
