Entwicklung der Feuerwehren

Die Feuerwehren entstanden Mitte des 19. Jahrhunderts aus reiner Notwendigkeit. In Meißen wurde am 17.07.1841 die erste Feuerwehr gegründet, nachdem die Feuerlöscheinrichtungen zuvor bei Bränden "wesentliche Mängel" gezeigt haben. Doch erst nach dem Brand des Karlsruher Hoftheaters im Jahre 1847, der 62 Menschenleben forderte, machten sich immer mehr Städte und Gemeinden daran, Feuerwehren zu gründen. In Karlsruhe gab es zu dieser Zeit noch keine Feuerwehr und das Feuer wütete entsetzlich. Erst nachdem die Feuerwehr aus dem benachbarten Durlach (gegründet 1846) alarmiert wurde, konnte man den Brand unter Kontrolle bringen und die Orangerie und die Staatskasse vor den Flammen retten.

In den 30er-Jahren des 20. Jahrhunderts wurden wieder verstärkte Anstrengungen unternommen, den Brandschutz in Deutschland zu verbessern. Nun wurden auch die in den kleinen Orten bestehenden Pflichtfeuerwehren in freiwillige Feuerwehren umgewandelt. Spezielle Reichsgesetzte regelten alles bis in kleinste Detail. Da die Feuerwehr zu dieser Zeit der Polizei unterstellt war, hatten die Einsatzfahrzeuge eine grüne Lackierung. Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs lagen auch die Feuerwehren am Boden. Viele Feuerwehrleute waren gefallen oder wurden vermisst. Erst nach und nach erlaubten die Militärregierungen der Alliierten wieder, dass sich die Feuerwehren wieder organisierten.

Feuerwehren in Niedersachsen

Heute ist das Feuerlöschwesen gesetzlich geregelt; In Niedersachsen durch das "Niedersächsische Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren" (NBrandSchG) vom 08.03.1978. Das Gesetz regelt ganz klar, dass die Gemeinden "eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen haben" (§ 2 NBrandSchG).

Dabei wird vielerorts auf die in den 30er-Jahren gegründeten freiwilligen Feuerwehren gebaut. Diese Gemeinschaften haben sich über Jahrzehnte gehalten und wertvolle Dienste geleistet. Neben den freiwilligen Feuerwehren gibt es noch Pflichtfeuerwehren, Werkfeuerwehren und Berufsfeuerwehren. Berufsfeuerwehren sind in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern vorgeschrieben. Die freiwilligen Feuerwehren gliedern sich gemäß der "Verordnung über die Mindeststärke, die Gliederung nach Funktionen und die Mindestausrüstung der freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen" in drei verschiedene Typen mit unterschiedlichen Anforderungen an die Mindeststärke und Ausrüstung:

.: Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung
Allgemeines Die Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung wird in der Regel in der Stärke einer Löschgruppe eingesetzt.
Mindeststärke 1 / 1 / 20 (=22)
Die Mindeststärke soll dauerhaft nicht weniger als 18 Mitglieder betragen.
Mindestausstattung Tragkraftspritzenfahrzeug
Samtgemeinde Nenndorf Helsinghausen/Kreuzriehe, Hohnhorst, Horsten, Ohndorf, Rehren A/R, Riehe, Riepen, Waltringhausen


.: Ortsfeuerwehr als Feuerwehrstützpunkt
Allgemeines In Gemeinden mit bis zu 10 Ortsfeuerwehren sind mindestens zwei davon als Feuerwehrstützpunkt auszustatten. Bei mehr als 10 Ortsfeuerwehren ist in der Regel von jeweils fünf Ortsfeuerwehren eine als Feuerwehrstützpunkt auszustatten. Der Feuerwehrstützpunkt wird in der Stärke einer Löschgruppe und eines Löschtrupps eingesetzt.
Mindeststärke 1 / 1 / 30 (=32)
Die Mindeststärke soll dauerhaft nicht weniger als 26 Mitglieder betragen.
Mindestausstattung Löschgruppenfahrzeug, Tanklöschfahrzeug oder Gerätewagen
Samtgemeinde Nenndorf Haste


.: Ortsfeuerwehr als Feuerwehrschwerpunkt
Allgemeines In Gemeinden ab 15.000 Einwohnern soll mindestens ein Feuerwehrschwerpunkt eingerichtet werden. Die Ortsfeuerwehr als Feuerwehrschwerpunkt wird in der Regel in der Stärke eines Löschzuges eingesetzt
Mindeststärke 1 / 1 / 40 (=42)
Die Mindeststärke soll dauerhaft nicht weniger als 38 Mitglieder betragen.
Mindestausstattung Einsatzleitwagen, Löschgruppenfahrzeug, Tanklöschfahrzeug, Rüstwagen oder Drehleiter oder Schlauchwagen
Samtgemeinde Nenndorf Bad Nenndorf

Dazu ist jedoch anzumerken, dass es sich nur um die Mindestausstattung handelt. Erfordern die örtlichen Gegebenheiten eine erweiterte Ausstattung, so kann auch diese beschafft werden. Dieses ist der Fall, wenn in Orten ein erhöhtes Gefahrenpotential vorhanden ist. Beispielsweise ein Pflegeheim oder großes Einkaufszentrum.

Die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehrem verrichten ihren Dienst ehrenamtlich!

Aufgaben der Feuerwehr

Die Grundaufgaben der Feuerwehr sind Brandschutz und Hilfeleistung. Der Brandschutz gliedert sind in den vorbeugenden Brandschutz, z.B. Brandsicherheitswachdienste, und den abwehrenden Brandschutz, also die Brandbekämpfung. Die Hilfeleistung ist ebenfalls ein weites Feld: Hilfe bei Verkehrsunfällen, Hochwassereinsätze und Umweltschäden gehören hierzu.

Mehr als Feuerwehr

Gerade in den kleinen Orten sind die Feuerwehren seit Jahrzehnten ein bedeutender Kulturträger. Haben sie zwar eigentlich nur die vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen, sind sie aber wesentlich mehr. Sie engagieren sich in der Jugendarbeit (Jugendfeuerwehr, Kinderfeuerwehr), bringen sich aktiv in die Dorfgemeinschaften ein und stehen mit ihrem "Hang zum Anpacken" und technischem Verständnis zur Verfügung. Wo ein Fußballer noch diskutiert, hat ein Feuerwehrmann schon längst Hand angelegt. Viele dörfliche Gemeinschaften würden ohne die Feuerwehr und das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder zu Grunde gehen.

     
     

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